Was Sie erhalten
Ein vom Notar beglaubigter Ausdruck. Sie reichen ihn dort ein, wo keine Datei angenommen wird - bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Bank. Mit Apostille gilt er auch im Ausland.
gavelArt. 96 und 97 des polnischen Notariatsgesetzes.
Details ansehenDetails ausblenden expand_more
- checkDer Notar bestätigt den Inhalt der Datei: Hat der Aussteller sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet, erhalten Sie eine Abschrift; andernfalls eine notariell beglaubigte Kopie.
- checkDie Papierfassung wird per Kurier zugestellt – den Kurier wählen Sie unten zusammen mit der Bearbeitungszeit aus.
- checkWenn Sie das Dokument im Ausland verwenden möchten, fügen Sie eine Apostille oder Legalisation hinzu; dann geben Sie das Land an, in dem das Dokument gültig sein soll.
Elektronisches Dokument hochladen
Wir prüfen die Signatur in der Datei – sie entscheidet, was wir ausstellen können.
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Datei hier ablegen
oder
PDF-Datei der ausstellenden Stelle