Was Sie erhalten

Ein vom Notar beglaubigter Ausdruck. Sie reichen ihn dort ein, wo keine Datei angenommen wird - bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Bank. Mit Apostille gilt er auch im Ausland.

gavelArt. 96 und 97 des polnischen Notariatsgesetzes.

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  • checkDer Notar bestätigt den Inhalt der Datei: Hat der Aussteller sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet, erhalten Sie eine Abschrift; andernfalls eine notariell beglaubigte Kopie.
  • checkDie Papierfassung wird per Kurier zugestellt – den Kurier wählen Sie unten zusammen mit der Bearbeitungszeit aus.
  • checkWenn Sie das Dokument im Ausland verwenden möchten, fügen Sie eine Apostille oder Legalisation hinzu; dann geben Sie das Land an, in dem das Dokument gültig sein soll.
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Elektronisches Dokument hochladen

Wir prüfen die Signatur in der Datei – sie entscheidet, was wir ausstellen können.

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PDF-Datei der ausstellenden Stelle